Datenschutz · Jazzer DACH
Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung erläutert, wie Jazzer personenbezogene Daten verarbeitet, wenn Sie die deutschsprachigen Seiten nutzen, eine Unternehmensanfrage senden oder sich über die Kandidatenroute registrieren.
Stand: 16. August 2026
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten über Jazzer.nl ist:
Infinitum Mobile
Wilhelminakade 659
3072 AP Rotterdam
Niederlande
KVK 58596577
BTW NL001442967B21
Datenschutzanfragen können über die deutschsprachige Kontaktseite gestellt werden.
2. Welche Daten verarbeitet Jazzer?
Welche Daten verarbeitet werden, hängt davon ab, wie Sie Jazzer nutzen. Bei Unternehmensanfragen können dazu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Unternehmen, Funktion, Markt, Thema und der Inhalt Ihrer Nachricht gehören. Bei Fachkräften können zusätzlich Angaben zu Wohnsitzland, Sprache, Ausbildung, Berufserfahrung, Fachgebiet, Verfügbarkeit und der hochgeladene Lebenslauf verarbeitet werden.
Jazzer fordert im eigenen Kandidatenprozess keine Bankdaten, Steuerdaten oder Ausweisdokumente für ein späteres Onboarding bei einer Plattform an. Solche Angaben gehören – wenn sie später erforderlich sind – in das geschützte System der tatsächlichen Vertragspartei.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Jazzer verarbeitet personenbezogene Daten, um Anfragen zu beantworten, Kandidatenprofile zu prüfen, passende aktuelle Möglichkeiten zu identifizieren, Unternehmensmandate einzuordnen, Kontakt aufzunehmen, Systeme zu schützen und gesetzliche oder administrative Pflichten zu erfüllen.
Je nach Kontaktanlass kann sich die Verarbeitung insbesondere auf vorvertragliche Maßnahmen auf Ihre Anfrage, berechtigte Interessen an der Bearbeitung von Anfragen, der Profilprüfung und der Sicherheit sowie auf gesetzliche Verpflichtungen stützen. Eine Einwilligung wird nur dort als Grundlage genutzt, wo eine Verarbeitung freiwillig und zusätzlich ist, zum Beispiel bei der längeren Aufbewahrung eines Kandidatenprofils für zukünftige Möglichkeiten. Für Personen in der Schweiz gelten ergänzend die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes.
4. Kandidatenprofile, Matching und Referralwege
Wenn Sie sich als Fachkraft registrieren, nutzt Jazzer Ihre Angaben zur Profilprüfung und zum Abgleich mit passenden aktuellen Möglichkeiten. Eine Registrierung garantiert keine Auswahl, kein Projekt, keine Vergütung und keinen bestimmten Arbeitsumfang.
Wenn eine konkrete Möglichkeit passt, kann Jazzer Ihnen den vorgesehenen nächsten Schritt oder einen Referral- oder Empfehlungsweg mitteilen. Nutzt eine Fachkraft einen solchen Weg, kann Jazzer nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform eine Referral- oder Empfehlungsvergütung erhalten. Diese mögliche Vergütung betrifft die Beziehung zwischen Jazzer und der Plattform und begründet keinen Anspruch der Fachkraft auf Aufnahme, ein Projekt oder Arbeit.
Personenbezogene Daten werden nicht automatisch an eine Plattform weitergegeben. Wenn eine Weitergabe für eine konkrete Möglichkeit erforderlich wird, erfolgt sie nur auf einer passenden Rechtsgrundlage und mit der erforderlichen Transparenz. Formale Bewerbung, Identitätsprüfung, Vertrag, Steuer- oder Zahlungsdaten werden von der jeweiligen Plattform nach deren eigenen Bedingungen verarbeitet.
5. Empfänger und Dienstleister
Jazzer kann Dienstleister für Hosting, E-Mail, Formulare, Cloudspeicher, Sicherheit und andere technische Funktionen einsetzen. Für die zentrale Kandidatenregistrierung wird derzeit ein Google-Formular verwendet. Dienstleister erhalten nur die Daten, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigen.
Wenn Sie nach einem passenden Match selbst zu einer externen AI-Training-Plattform wechseln, verarbeitet diese Plattform die dort eingegebenen Daten in eigener Verantwortung nach ihrer eigenen Datenschutzerklärung.
6. Verarbeitung und Bekanntgabe ins Ausland
Technische Dienstleister können Daten außerhalb der Niederlande, der EU/des EWR oder der Schweiz verarbeiten. Google weist darauf hin, Server weltweit zu betreiben und für internationale Übermittlungen je nach Fall unter anderem Angemessenheitsmechanismen, die EU-US- und Swiss-US-Data-Privacy-Frameworks sowie Standardvertragsklauseln einzusetzen.
Wenn Jazzer in einem konkreten Fall personenbezogene Daten an einen Empfänger in einem anderen Staat bekanntgibt, werden – soweit gesetzlich erforderlich – der Zielstaat und die verwendete Schutzgrundlage transparent gemacht. Wo kein angemessenes Datenschutzniveau besteht, werden geeignete Garantien oder eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme benötigt.
7. Aufbewahrungsfristen
Jazzer bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Als praktische Richtlinie gilt:
- allgemeine Kontakt- und Unternehmensanfragen: in der Regel bis zu 12 Monate nach Abschluss der Kommunikation;
- Kandidatenprofil und CV ohne Einwilligung für längere Aufbewahrung: grundsätzlich bis zu 4 Wochen nach Abschluss der konkreten Registrierungs- oder Matchingroute;
- Kandidatenprofil und CV mit ausdrücklicher Einwilligung für zukünftige Möglichkeiten: maximal 1 Jahr;
- administrative oder steuerlich relevante Daten: soweit gesetzlich erforderlich entsprechend der geltenden Aufbewahrungspflichten.
8. Sicherheit
Jazzer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust, Missbrauch oder unbeabsichtigte Veränderung zu schützen. Kein System kann absolute Sicherheit garantieren.
9. Ihre Datenschutzrechte
Je nach anwendbarem Datenschutzrecht haben Sie unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Wenn eine Verarbeitung auf Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung für die Zukunft widerrufen.
Für Personen in der Schweiz gelten zusätzlich die Rechte nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Bei einer Bekanntgabe ins Ausland können insbesondere Informationen zum Empfängerstaat und zu den verwendeten Garantien relevant sein.
Sie können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Da der Verantwortliche in den Niederlanden ansässig ist, kann insbesondere die Autoriteit Persoonsgegevens zuständig sein. Für datenschutzrechtliche Fragen in der Schweiz kann außerdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) relevant sein; je nach Situation können weitere Aufsichtsbehörden zuständig sein.
10. Keine ausschließlich automatisierte Entscheidung
Jazzer trifft im Kandidatenprozess keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung. Profile und Lebensläufe werden im Rahmen der Jazzer-Kandidatenroute menschlich geprüft.
11. Externe Plattformen und Links
Wenn für Sie eine passende Möglichkeit gefunden wurde oder Sie über einen Referralweg zu einer externen Plattform wechseln, gilt für deren Verarbeitung die jeweilige eigene Datenschutzerklärung. Jazzer kontrolliert nicht die Datenschutzpraktiken unabhängiger Dritter.
12. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Jazzer kann diese Datenschutzerklärung anpassen, wenn sich Prozesse, Dienstleister oder rechtliche Anforderungen ändern. Die aktuelle Fassung wird auf dieser Seite mit einem aktualisierten Stand veröffentlicht.
Kontakt zum Datenschutz
Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten
Wenn Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung haben oder ein Datenschutzrecht ausüben möchten, nutzen Sie die deutschsprachige Kontaktseite und nennen Sie im Nachrichtenfeld kurz, dass es sich um eine Datenschutzanfrage handelt.